§ 20 SGB V und Präventionskurse
Hinter dieser Abkürzung steht die gesetzliche Regel, nach der Ihre Krankenkasse einen Teil der Gebühr für einen Gesundheitskurs zahlen darf. Solche Kurse heißen Präventionskurse, weil sie Krankheiten vorbeugen sollen. Wie viel Geld Sie bekommen, legt jede Kasse selbst fest.
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