Glossar
Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP)
Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen, ob ein Gesundheitskurs deren Vorgaben erfüllt. Erst nach dieser Prüfung kann Ihre Kasse etwas zu dem Kurs dazuzahlen. Ein Prüfergebnis gilt in der Regel drei Jahre.
- Begriff
- Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP)
- Stand
- 4. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Die Prüfstelle sieht sich zwei Dinge an: den Ablauf des Kurses und die Ausbildung der Lehrerin oder des Lehrers. Ein geprüfter Hatha-Yoga-Kurs hat deshalb feste Inhalte und eine feste Zahl von Terminen.
Wie viel Geld Sie am Ende bekommen, entscheidet nicht die Prüfstelle, sondern Ihre Kasse nach ihren eigenen Regeln. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Kasse nach, bevor Sie sich anmelden.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Zentrale Prüfstelle Prävention, Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP),
Einsatz von Sprachmodellen
Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Adressseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Beitragsbilder erzeugt. Jede Zahl in den Ratgebern stammt aus einer genannten Quelle. Welche Satzfassung eine Seite zeigt, entscheidet eine feste Regel und kein Modell. Die Adressen verarbeitet ein festes Programm ohne Sprachmodell.
Korrekturweg
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen jede Meldung, korrigieren belegte Fehler und ziehen den Stand der Seite nach.
Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.