Glossar
§ 20 SGB V und Präventionskurse
Hinter dieser Abkürzung steht die gesetzliche Regel, nach der Ihre Krankenkasse einen Teil der Gebühr für einen Gesundheitskurs zahlen darf. Solche Kurse heißen Präventionskurse, weil sie Krankheiten vorbeugen sollen. Wie viel Geld Sie bekommen, legt jede Kasse selbst fest.
- Begriff
- § 20 SGB V und Präventionskurse
- Stand
- 4. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Geld gibt es nur für einen Kurs, den die Zentrale Prüfstelle Prävention vorher geprüft hat. Sie prüft immer einen bestimmten Kurs zusammen mit der Ausbildung seiner Lehrerin oder seines Lehrers. Bei Yoga zahlen die Kassen nur für Hatha-Yoga, das auf Entspannung ausgerichtet ist. Ein Kurs ohne diese Prüfung bekommt keinen Zuschuss.
Fragen Sie deshalb vor der Anmeldung, ob genau dieser Kurs geprüft ist. Außerdem gilt bei allen gesetzlichen Kassen eine Grenze von höchstens zwei Kursen mit Zuschuss im Jahr.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Zentrale Prüfstelle Prävention, Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP),
- Leitfaden Prävention, Fassung vom 17. Dezember 2025, Kapitel 5.3.6 (höchstens zwei Kurse je Kalenderjahr), 5.3.8 (Zertifizierung, keine Förderung ohne erfüllte Kriterien) und 5.4.3 (Hatha-Yoga als Entspannungsverfahren), GKV-Spitzenverband,
Einsatz von Sprachmodellen
Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Adressseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Beitragsbilder erzeugt. Jede Zahl in den Ratgebern stammt aus einer genannten Quelle. Welche Satzfassung eine Seite zeigt, entscheidet eine feste Regel und kein Modell. Die Adressen verarbeitet ein festes Programm ohne Sprachmodell.
Korrekturweg
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen jede Meldung, korrigieren belegte Fehler und ziehen den Stand der Seite nach.
Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.