Ist Ihr Yoga-Retreat eine Pauschalreise?
Ein Yoga-Retreat ist eine Reise von mehreren Tagen, bei der Sie an einem ruhigen Ort üben, wohnen und essen. Welche Rechte Sie beim Stornieren haben, hängt vor allem an einer Frage. Ist das Retreat eine Pauschalreise oder nicht?
Eine Pauschalreise liegt vor, wenn ein Anbieter mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen zu einem Paket bündelt. Reiseleistungen sind Beförderung, Unterkunft, ein Mietwagen und andere Leistungen für Ihren Urlaub. Der Yogaunterricht zählt zu diesen anderen Leistungen. Bucht ein Anbieter für Sie Unterkunft und Yogaunterricht zusammen, ist das deshalb meist eine Pauschalreise.
Anders ist es, wenn der Unterricht nur eine Kleinigkeit ist. Macht er weniger als ein Viertel des Gesamtpreises aus und wird nicht als wichtiges Merkmal beworben, liegt meist keine Pauschalreise vor. Bei einem Retreat steht das Yoga aber meist im Mittelpunkt der Werbung.
Haben Sie Unterkunft und Yogaunterricht als Paket bei einem Anbieter gebucht?
Bietet eine Gruppe die Reise nur gelegentlich, ohne Gewinn und nur für einen kleinen Kreis an?
Dann gilt das Recht der Pauschalreise nicht. Fragen Sie vor der Buchung nach den Bedingungen für eine Absage.
Ihr Retreat ist wahrscheinlich eine Pauschalreise. Sie haben die Rechte für Pauschalreisen.
Dann ist es wahrscheinlich keine Pauschalreise. Es gelten die Bedingungen in Ihren einzelnen Verträgen.
Vor der Buchung muss Ihnen der Anbieter ein Formblatt geben, das Ihnen sagt, dass es sich um eine Pauschalreise handelt. Darauf stehen auch Ihre wichtigsten Rechte, etwa zum Rücktritt und zum Schutz bei einer Pleite. Vieles, worauf Sie beim Yogastudio auswählen achten, gilt auch für ein Retreat, etwa Stil, Gruppengröße und Vertrag.
Was eine Stornierung des Yoga-Retreats kostet
Vor Beginn dürfen Sie jederzeit vom Retreat zurücktreten, ohne einen Grund zu nennen. Der Anbieter verliert dann den Anspruch auf den Reisepreis, darf aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Oft steht sie als Prozentsatz im Vertrag und steigt, je näher der Beginn rückt. Willkürlich darf der Anbieter den Betrag nicht festlegen, und auf Ihre Nachfrage muss er ihn begründen.
Kostenlos ist der Rücktritt, wenn am Reiseziel außergewöhnliche Umstände die Reise erheblich beeinträchtigen. Dazu zählen Krieg, Terror, der Ausbruch einer schweren Krankheit am Ort oder Naturkatastrophen wie Hochwasser und Erdbeben. Werden Sie selbst krank, gilt das nicht, denn die Krankheit liegt nicht am Reiseziel.
Statt zu stornieren, können Sie eine andere Person schicken. Teilen Sie das dem Anbieter mindestens 7 Tage vor Beginn auf Papier oder per E-Mail mit, dann ist es in jedem Fall rechtzeitig. Eine Pauschale dafür darf er nicht verlangen, nur die echten Mehrkosten. Bei einem Rücktritt aus Ihren Gründen zahlen Sie die Entschädigung, bei einer Absage des Anbieters bekommen Sie alles innerhalb von 14 Tagen zurück.
| Was passiert | Was Sie zahlen | Was Sie tun |
|---|---|---|
| Sie sagen aus persönlichen Gründen ab | eine angemessene Entschädigung | schriftlich zurücktreten, Rest innerhalb von 14 Tagen zurückfordern |
| Sie werden vor dem Retreat krank | eine angemessene Entschädigung | Rücktrittsversicherung einschalten, wenn Sie eine haben |
| Am Reiseziel gibt es ein Erdbeben, Krieg oder eine Seuche | nichts | zurücktreten, Geld innerhalb von 14 Tagen zurück |
| Sie schicken eine Ersatzperson | nur die echten Mehrkosten | mindestens 7 Tage vor Beginn Bescheid geben |
| Der Preis steigt um mehr als 8 Prozent | nichts, wenn Sie zurücktreten | in der Frist antworten, die der Anbieter setzt |
Einen Widerruf innerhalb von 14 Tagen gibt es bei einer Pauschalreise nicht, auch nicht bei einer Buchung im Internet. Das gilt ebenso für Unterkunft und Kurse, die für einen festen Termin gebucht sind. Prüfen Sie deshalb vor der Buchung, ob Sie sich das Retreat zu diesem Termin wirklich einrichten können.
Wenn der Anbieter das Yoga-Retreat absagt
Der Anbieter darf ein Retreat absagen, wenn sich weniger Menschen angemeldet haben als die Mindestzahl im Vertrag. Diese Zahl muss also vorher im Vertrag stehen. Außerdem muss er rechtzeitig absagen, und je länger das Retreat dauert, desto früher.
Dauert das Retreat mehr als 6 Tage, muss die Absage spätestens 20 Tage vor Beginn kommen. Bei 2 bis 6 Tagen sind es 7 Tage vorher, bei weniger als 2 Tagen 48 Stunden vorher. Verhindern außergewöhnliche Umstände wie ein Erdbeben das Retreat, muss der Anbieter sofort absagen, sobald er davon erfährt.
| Dauer des Retreats | Absage spätestens |
|---|---|
| mehr als 6 Tage | 20 Tage vor Beginn |
| 2 bis 6 Tage | 7 Tage vor Beginn |
| weniger als 2 Tage | 48 Stunden vor Beginn |
Sagt der Anbieter ab, verliert er seinen Anspruch auf den Reisepreis. Er muss Ihnen alles, was Sie gezahlt haben, ohne Abzug zurückzahlen, und zwar innerhalb von 14 Tagen.
Der Sicherungsschein schützt Ihre Anzahlung fürs Retreat
Geht der Anbieter pleite, schützt Sie bei einer Pauschalreise eine Absicherung. Jeder Veranstalter muss dafür sorgen, dass Sie Ihr gezahltes Geld zurückbekommen, wenn das Retreat deshalb ausfällt. Den Nachweis bekommen Sie als Sicherungsschein, ein Blatt mit Namen und Kontakt des Unternehmens, das im Ernstfall zahlt.
Vor dem Ende der Reise darf ein Veranstalter nur Geld verlangen, wenn Sie den Sicherungsschein haben. Verlangt er mehr als 20 Prozent Anzahlung, rät die Verbraucherzentrale, sich beraten zu lassen.
- Lesen Sie das Formblatt und prüfen Sie, ob dort Pauschalreise steht.
- Zahlen Sie erst, wenn Sie den Sicherungsschein in den Händen haben.
- Zweifeln Sie an der Absicherung, fragen Sie das Unternehmen auf dem Sicherungsschein, ob es Ihren Anbieter wirklich absichert.
- Leisten Sie keine Anzahlung von mehr als 20 Prozent, ohne sich beraten zu lassen.
- Heben Sie Vertrag, Formblatt, Sicherungsschein und alle Zahlungsbelege bis nach dem Retreat auf.
Wann die Rücktrittsversicherung beim Yoga-Retreat zahlt
Werden Sie vor dem Retreat krank, zahlen Sie die Entschädigung selbst, außer Sie haben eine Reiserücktrittsversicherung. Sie übernimmt die Stornokosten bei einer unerwarteten schweren Erkrankung, bei schweren Unfällen und bei einem Todesfall in der Familie. Auch der Verlust des Arbeitsplatzes durch eine unerwartete Kündigung ist meist versichert.
Eine Krankheit, bei der schon vor der Buchung klar war, dass sie behandelt werden muss, zahlt die Versicherung nicht. Oft ziehen Versicherer außerdem einen Eigenanteil von bis zu 20 Prozent der Stornokosten ab. Die Verbraucherzentrale hält die Versicherung bei teuren Reisen für sinnvoll.
Yoga-Retreat ohne Pauschalreise oder im Ausland
Ist Ihr Retreat keine Pauschalreise, gelten die Bedingungen in Ihrem Vertrag. Das ist etwa der Fall, wenn Sie den Yogakurs bei einer Lehrerin buchen und das Zimmer selbst im Hotel. Dann haben Sie zwei Verträge mit eigenen Regeln für eine Absage. Fragen Sie vor der Buchung schriftlich nach diesen Regeln und auch danach, was passiert, wenn die Lehrerin ausfällt. Wer das Retreat leitet, prüfen Sie wie bei jedem Kurs anhand der Qualifikation von Yogalehrern.
Bei einem Veranstalter in einem anderen Land der EU gelten für Pauschalreisen ähnliche Regeln, denn sie beruhen auf derselben europäischen Richtlinie. Bei Streit mit einem Anbieter aus dem EU-Ausland, Island, Norwegen oder Großbritannien hilft das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland kostenlos.
Verlangt ein Anbieter hohe Stornokosten oder zahlt er nach einer Absage nicht, lassen Sie sich bei der Verbraucherzentrale beraten. Sie hilft auch, wenn Sie nicht wissen, ob Ihr Retreat eine Pauschalreise ist.
Häufige Fragen
Kann ich ein Yoga-Retreat kostenlos stornieren?
Nein, ein Yoga-Retreat können Sie in der Regel nicht kostenlos stornieren. Ist es eine Pauschalreise, dürfen Sie jederzeit zurücktreten, der Anbieter darf aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Kostenlos ist der Rücktritt nur, wenn am Reiseziel außergewöhnliche Umstände wie ein Erdbeben die Reise erheblich beeinträchtigen.
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn der Anbieter das Yoga-Retreat absagt?
Ja, sagt der Anbieter ein Yoga-Retreat ab, das eine Pauschalreise ist, bekommen Sie Ihr ganzes Geld zurück. Er muss es innerhalb von 14 Tagen nach der Absage erstatten. Eine Entschädigung darf er in diesem Fall nicht abziehen.
Bis wann darf ein Anbieter ein Yoga-Retreat wegen zu weniger Teilnehmer absagen?
Ein Anbieter darf ein Yoga-Retreat von mehr als 6 Tagen wegen zu weniger Teilnehmer spätestens 20 Tage vor Beginn absagen. Bei 2 bis 6 Tagen sind es 7 Tage vorher, bei weniger als 2 Tagen 48 Stunden. Die Mindestzahl muss außerdem vorher im Vertrag stehen.
Kann ich ein online gebuchtes Yoga-Retreat innerhalb von 14 Tagen widerrufen?
Nein, ein online gebuchtes Yoga-Retreat können Sie nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Für Pauschalreisen gibt es diesen Widerruf nicht, und für Unterkunft und Kurse zu einem festen Termin ebenfalls nicht. Ihnen bleibt der Rücktritt gegen eine Entschädigung oder eine Ersatzperson.
Was ist ein Sicherungsschein bei einem Yoga-Retreat?
Der Sicherungsschein bei einem Yoga-Retreat belegt, dass Ihr Geld abgesichert ist, falls der Anbieter pleitegeht. Darauf stehen Name und Kontakt des Unternehmens, das Ihnen dann Ihr Geld zurückzahlt. Ohne Sicherungsschein darf ein Veranstalter einer Pauschalreise vor Reiseende kein Geld von Ihnen verlangen.
Zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich vor dem Yoga-Retreat krank werde?
Ja, die Reiserücktrittsversicherung zahlt, wenn Sie vor dem Yoga-Retreat unerwartet schwer krank werden. Oft zieht sie einen Eigenanteil von bis zu 20 Prozent der Stornokosten ab. Für eine Krankheit, deren Behandlung schon vor der Buchung absehbar war, zahlt sie nicht.
