Wie viel Zuschuss zahlt Ihre Krankenkasse für Yoga?
Ein Präventionskurs ist ein Kurs zur Vorbeugung, den die Prüfstelle der Krankenkassen geprüft hat. Wie viel Sie dafür zurückbekommen, legt jede Krankenkasse selbst fest. Ein Gesetz für die Höhe gibt es nicht. Die Kassen werben mit dem Zuschuss um neue Mitglieder, deshalb zahlt jede einen anderen Betrag.
Bei drei großen Kassen liegt der Zuschuss zwischen 75 Euro und 150 Euro je Kurs. Die Techniker Krankenkasse zahlt 80 Prozent der Gebühr, höchstens 150 Euro. Die DAK-Gesundheit zahlt ebenfalls 80 Prozent, aber höchstens 75 Euro. Die Barmer gibt bis 75 Euro für einen Kurs vor Ort und bis 100 Euro für einen Online-Kurs.
| Krankenkasse | Anteil an der Gebühr | Höchstens je Kurs | Kurse im Jahr | Nötige Teilnahme |
|---|---|---|---|---|
| Techniker Krankenkasse | 80 Prozent | 150 Euro | 2 | 80 Prozent der Termine, bei Online-Kursen ohne feste Zeiten alle |
| DAK-Gesundheit | 80 Prozent, bei Befreiung von Zuzahlungen 90 Prozent, bis 18 Jahre 100 Prozent | 75 Euro | 2 | 80 Prozent der Termine |
| Barmer | auf der Leistungsseite nicht genannt | 75 Euro vor Ort, 100 Euro online | 2 | regelmäßig, mit Teilnahmebescheinigung |
So sieht das in Euro aus. Kostet Ihr Kurs 106 Euro, bekommen Sie von der Techniker 84,80 Euro zurück und zahlen 21,20 Euro selbst. Bei der DAK-Gesundheit bekommen Sie 75 Euro und zahlen 31 Euro. Kostet der Kurs 180 Euro, zahlt die Techniker 144 Euro, die DAK weiterhin 75 Euro. Je teurer der Kurs, desto stärker zählt die Obergrenze Ihrer Kasse.
Welche Yogakurse bekommen einen Zuschuss der Krankenkasse?
Die Kassen zahlen nur für Hatha-Yoga, das Sie entspannen soll. Hatha-Yoga ist die ruhige Grundform des Yoga mit Haltungen, Atemübungen und Entspannung. Kurse, in denen Sie vor allem schwitzen und Kraft aufbauen, zählen nicht. Power Yoga, Bikram-Yoga im heißen Raum oder ein schneller Vinyasa-Flow, bei dem eine Haltung in die nächste fließt, fallen deshalb heraus.
Auch die Form des Kurses steht fest. Ein Präventionskurs, also ein geprüfter Kurs zur Vorbeugung, hat 8 bis 12 Termine, meist einmal pro Woche. Jeder Termin dauert 45 bis 90 Minuten, und in der Gruppe sind 6 bis 15 Menschen. Der Kurs hat ein festes Ende, deshalb ist eine offene Klasse, in die Sie jederzeit einsteigen, kein Präventionskurs. Die Übungen müssen für Anfänger geeignet sein, ein Kopfstand gehört nicht dazu.
Sechs Angebote schließen die Kassen ausdrücklich aus.
- Zehnerkarten und Mitgliedsbeiträge im Yogastudio, im Fitnessstudio oder im Sportverein. Die Kassen dürfen solche Beiträge auch nicht mit einer Kursgebühr verrechnen.
- Kurse, die nur Mitglieder eines Studios buchen können.
- Fortlaufende Kurse ohne festes Ende.
- Kurse mit religiöser Ausrichtung und Kurse, die Heilung versprechen.
- Kurse von Lehrerinnen und Lehrern, die Ihnen nebenbei Produkte wie Nahrungsergänzungsmittel verkaufen wollen.
- Videosammlungen ohne eine Lehrerin, die Sie begleitet und für Fragen erreichbar ist.
Woran erkenne ich einen Yogakurs, den die Kasse bezahlt?
Einen Kurs, den die Kasse bezahlt, erkennen Sie an einem Siegel und einer Kurs-Nummer. Das Siegel heißt Deutscher Standard Prävention. Es kommt von der Prüfstelle der Krankenkassen, die für über 70 Kassen arbeitet. Die Prüfstelle prüft den Kursplan und die Ausbildung der Lehrerin, und das kostet das Studio nichts. Das Siegel gilt in der Regel drei Jahre, bei Online-Kursen zunächst ein Jahr.
Ihre Lehrerin braucht eine lange Ausbildung. Die Ausbildung dauert mindestens zwei Jahre und umfasst 480 Stunden, davon 270 Stunden Üben vor Ort. Für den Zuschuss müssen Sie bei 80 Prozent der Termine dabei sein. Das Siegel gilt immer für einen bestimmten Kurs mit einer bestimmten Lehrerin, über die anderen Kurse im selben Studio sagt es nichts.
| Merkmal | Präventionskurs mit Zuschuss | Normaler Kurs im Studio |
|---|---|---|
| Stil | Hatha-Yoga zum Entspannen, für Anfänger geeignet | jeder Stil |
| Dauer | 8 bis 12 Termine zu 45 bis 90 Minuten, festes Ende | offen, meist mit Karte oder Mitgliedschaft |
| Gruppe | 6 bis 15 Menschen | keine Vorgabe |
| Lehrerin | mindestens 480 Stunden Ausbildung über zwei Jahre, von der Prüfstelle anerkannt | keine Vorgabe, der Titel Yogalehrerin ist nicht geschützt |
| Zuschuss | nach den Regeln Ihrer Kasse, oft 80 Prozent | keiner |
| Nachweis | Teilnahmebescheinigung mit Kurs-Nummer | keiner nötig |
Fragen Sie das Studio nach der Kurs-Nummer. Mit ihr finden Sie den Kurs in der Kurssuche Ihrer Krankenkasse, mit Gebühr, Eigenanteil und dem Namen der Lehrerin. Kann das Studio keine Nummer nennen, ist der Kurs nicht zertifiziert.
Hat der Kurs eine Kurs-Nummer der Prüfstelle?
Ist es Hatha-Yoga mit 8 bis 12 Terminen und festem Ende?
Hatten Sie in diesem Jahr schon zwei geförderte Kurse?
Kein Zuschuss mehr in diesem Jahr. Legen Sie den Kursbeginn ins nächste Jahr.
Waren Sie bei mindestens 80 Prozent der Termine?
Sie bekommen den Zuschuss Ihrer Kasse. Reichen Sie die Teilnahmebescheinigung ein.
Kein Zuschuss. Das Studio darf Ihnen die Teilnahme dann nicht bescheinigen.
Kein Zuschuss. Fortlaufende Kurse, Karten und sportliche Stile zahlt keine Kasse.
Kein Zuschuss. Fragen Sie das Studio nach einem zertifizierten Kurs.
Zuschuss für den Yogakurs in 6 Schritten beantragen
In der Regel brauchen Sie vorher keine Genehmigung. Sie zahlen den Kurs zuerst selbst und bekommen das Geld nach dem letzten Termin zurück.
- Suchen Sie den Kurs in der Kurssuche Ihrer Kasse und notieren Sie die Kurs-Nummer.
- Lesen Sie die Regeln Ihrer Kasse. Dort stehen Anteil, Höchstbetrag, Zahl der Kurse im Jahr und die nötige Teilnahme.
- Zahlen Sie die Kursgebühr und heben Sie die Rechnung auf.
- Kommen Sie zu mindestens 80 Prozent der Termine. Bei 10 Terminen dürfen Sie zweimal fehlen, bei 8 Terminen nur einmal.
- Lassen Sie sich nach dem letzten Termin die Teilnahmebescheinigung ausfüllen. Darauf stehen Kurs-Nummer, Lehrerin, Termine und die gezahlte Gebühr.
- Reichen Sie die Bescheinigung bei Ihrer Kasse ein, per App, Post oder Online-Portal. Die Techniker nimmt Kurse an, die bis zu vier Jahre zurückliegen.
Falsche Angaben auf der Bescheinigung haben Folgen für beide Seiten. Die Kasse kann gezahltes Geld zurückfordern und alle Kurse des Studios von der Förderung ausschließen. Lassen Sie sich deshalb keine Teilnahme bescheinigen, die Sie nicht hatten.
Warum die Krankenkasse Yoga-Präventionskurse bezahlt
Die Krankenkassen zahlen, weil das Gesetz sie zur Vorbeugung verpflichtet. Jede Kasse muss Leistungen anbieten, die Krankheiten verhindern oder ihr Risiko senken. Dahinter steht eine einfache Rechnung. Wer mit 40 Jahren lernt, Stress abzubauen, soll mit 60 Jahren seltener krank werden.
Damit das Geld für viele Menschen reicht, haben die Kassen gemeinsame Regeln aufgestellt. Sie fördern höchstens zwei Kurse im Jahr. Mitgliedsbeiträge sind ausgeschlossen, denn bezahlt wird nur ein Kurs mit Anfang, Ende und Lernziel. Und die Prüfstelle prüft jeden Kurs, bevor eine Kasse Geld gibt.
Was tun, wenn Ihr Yogakurs keinen Zuschuss bekommt?
Nicht jedes Studio bietet einen zertifizierten Kurs an. Ein Studio lebt oft von Karten und Mitgliedschaften, in die Sie jederzeit einsteigen. Ein Präventionskurs braucht dagegen eine feste Gruppe über 8 bis 12 Wochen und eine Lehrerin mit 480 Stunden Ausbildung.
Drei Wege bleiben Ihnen. Fragen Sie bei der Volkshochschule nach einem Hatha-Kurs mit Siegel. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach einem Zuschuss. Und schauen Sie im Bonusprogramm Ihrer Kasse nach, ob es einen solchen Kurs zusätzlich belohnt. Ohne Zuschuss tragen Sie die vollen Kosten für einen Yogakurs selbst.
Eine Zehnerkarte lässt sich nicht nachträglich zum Kurs erklären. Auch ein Vinyasa-Kurs wird nicht zum Hatha-Kurs, nur weil es auf der Bescheinigung steht. Bei falschen Angaben kann die Kasse ihr Geld zurückfordern.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse auch eine Zehnerkarte im Yogastudio?
Nein, für eine Zehnerkarte oder eine Mitgliedschaft im Yogastudio zahlt keine gesetzliche Krankenkasse. Die Kassen dürfen keine Mitgliedsbeiträge übernehmen und sie auch nicht mit Kursgebühren verrechnen. Geld gibt es nur für einen zertifizierten Kurs mit 8 bis 12 Terminen und festem Ende.
Wie viel Prozent der Kursgebühr erstattet die Krankenkasse für einen Yoga-Präventionskurs?
Die Techniker Krankenkasse und die DAK-Gesundheit erstatten 80 Prozent der Kursgebühr für einen Yoga-Präventionskurs. Die Techniker zahlt höchstens 150 Euro je Kurs, die DAK höchstens 75 Euro. Einen einheitlichen Satz für alle Kassen gibt es nicht, jede Kasse legt ihn selbst fest.
Welche Yogastile zahlt die Krankenkasse als Präventionskurs?
Als Präventionskurs zahlt die Krankenkasse nur Hatha-Yoga, das auf Entspannung zielt. Kurse, die vor allem auf Bewegung und Kraft setzen, wie Power Yoga oder ein schneller Vinyasa-Flow, sind ausgeschlossen. Auch Kurse mit religiöser oder therapeutischer Ausrichtung bekommen keinen Zuschuss.
Muss ich den Zuschuss für den Yogakurs vor Kursbeginn beantragen?
Nein, den Zuschuss für einen zertifizierten Yogakurs beantragen Sie in der Regel erst nach dem Kurs. Sie zahlen die Gebühr selbst, kommen zu mindestens 80 Prozent der Termine und reichen danach die Teilnahmebescheinigung ein. Prüfen Sie vorher bei Ihrer Kasse, ob sie eine Ausnahme macht.
Wie oft im Jahr bezuschusst die Krankenkasse einen Yogakurs?
Eine gesetzliche Krankenkasse bezuschusst höchstens zwei Präventionskurse im Kalenderjahr. Das können zwei Yogakurse sein oder ein Yogakurs und ein anderer geprüfter Kurs, etwa zur Ernährung. Einen dritten Kurs im selben Jahr zahlen Sie selbst.
Woran erkenne ich, ob ein Yogakurs von der Krankenkasse anerkannt ist?
Ein anerkannter Yogakurs hat eine Kurs-Nummer der Prüfstelle der Krankenkassen und das Siegel Deutscher Standard Prävention. Mit der Kurs-Nummer finden Sie den Kurs in der Kurssuche Ihrer Kasse. Kann das Studio keine Nummer nennen, ist der Kurs nicht zertifiziert.
