Welches Honorar Yogalehrerinnen je Stunde bekommen
Für Yogalehrerinnen gibt es keine Gebührenordnung und keinen Tarif. Der Berufsverband der Yogalehrenden schreibt, das Honorar werde frei vereinbart. Es hängt etwa davon ab, ob Sie auf dem Land oder in der Stadt unterrichten und für wen.
Belegbare Zahlen liefern die Volkshochschulen, weil sie ihre Sätze veröffentlichen. Die Kölner Volkshochschule zahlt freien Lehrkräften 35 Euro je 45 Minuten, und zwar seit Januar 2026. Die Hamburger Volkshochschule hat ihr Honorar zum Januar 2024 auf 35 Euro je 45 Minuten erhöht, vorher waren es 32,21 Euro. Für einen Abendkurs von 90 Minuten sind das 70 Euro.
Was Studios zahlen, steht in keiner öffentlichen Statistik. Fragen Sie deshalb Kolleginnen in Ihrer Stadt und vergleichen Sie mit der Honorarordnung Ihrer Volkshochschule. Oft ist diese Ordnung öffentlich. Ein Kurs mit Siegel ist für Ihre Teilnehmenden günstiger, denn nach der Zertifizierung Ihres Yogakurses erstatten die Krankenkassen einen Teil der Gebühr.
Bedenken Sie beim Vergleich, dass ein Honorar kein Lohn ist. Als Selbstständige zahlen Sie davon Ihre Rente, Ihre Krankenversicherung und Ihre Steuern selbst. Ein Honorar von 35 Euro ist deshalb weniger wert als ein Stundenlohn von 35 Euro.
Ab wann selbstständige Yogalehrerinnen Rentenbeiträge zahlen
Selbstständige Lehrkräfte sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die Rentenversicherung legt den Begriff Lehrer weit aus, auch Golf- oder Aerobicunterricht zählt dazu. Yogaunterricht auf eigene Rechnung fällt nach dieser Auslegung ebenso darunter.
Die Pflicht greift, wenn Sie mehr als 603 Euro im Monat verdienen und keine versicherungspflichtige Angestellte haben. Eine Hilfe im Minijob zählt dabei nicht als Angestellte. Melden müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten nach dem Start, sonst kann die Rentenversicherung Beiträge nachfordern.
Beim Beitrag haben Sie die Wahl. Ohne Nachweis Ihres Einkommens zahlen Sie 2026 den Regelbeitrag von 735,63 Euro im Monat. Mit Nachweis zahlen Sie 18,6 Prozent Ihres Gewinns, also Ihrer Einnahmen minus Kosten. In den ersten drei Kalenderjahren nach dem Jahr Ihres Starts geht auch der halbe Regelbeitrag von 367,82 Euro.
| Beitrag | Betrag im Monat | Für wen |
|---|---|---|
| Halber Regelbeitrag | 367,82 Euro | in den ersten drei Kalenderjahren nach dem Startjahr |
| Regelbeitrag | 735,63 Euro | alle, ohne Nachweis des Einkommens |
| Beitrag nach Einkommen | 18,6 Prozent des Gewinns, bei 1.000 Euro Gewinn also 186 Euro | alle, die ihr Einkommen nachweisen |
Unterrichten Sie selbstständig auf eigene Rechnung?
Verdienen Sie damit mehr als 603 Euro im Monat?
Haben Sie eine Angestellte mit voller Versicherungspflicht?
Dann entfällt die Pflicht für Lehrkräfte. Ein Minijob zählt dafür nicht.
Sie sind pflichtversichert. Melden Sie sich innerhalb von drei Monaten bei der Rentenversicherung.
Dann sind Sie nicht pflichtversichert. Prüfen Sie die Grenze jedes Jahr neu.
Als Angestellte zahlen Sie über Ihren Lohn ein. Ihr Arbeitgeber meldet Sie an.
Wann eine Yogalehrerin im Studio als scheinselbstständig gilt
Scheinselbstständig sind Sie, wenn Sie auf Rechnung arbeiten, im Alltag aber wie eine Angestellte eingebunden sind. Dann muss das Studio Beiträge zur Sozialversicherung nachzahlen. Was im Vertrag steht, entscheidet darüber nicht allein. Es kommt darauf an, wie Sie und das Studio die Zusammenarbeit gestalten.
Der bekannteste Fall ist das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts von 2022. Eine Klavierlehrerin hatte an der Musikschule der Stadt Herrenberg auf Honorar unterrichtet. Das Gericht sah sie als angestellt, weil sie in die Abläufe der Schule eingebunden war. Dass beide Seiten Selbstständigkeit gewollt hatten, änderte daran nichts, und die Stadt musste Beiträge für fast 15 Jahre nachzahlen.
Das Gericht stellt dabei zwei Fragen. Sind Sie in den Betrieb eines anderen eingegliedert und bekommen Weisungen zu Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeit? Oder tragen Sie ein eigenes Risiko, haben eigene Räume und verfügen frei über Ihre Arbeitskraft?
| Spricht eher für eine Anstellung | Spricht eher für Selbstständigkeit |
|---|---|
| Das Studio legt Kurszeiten und Raum fest. | Sie bestimmen Zeiten und Ort Ihres Unterrichts selbst. |
| Sie unterrichten nach Vorgaben des Studios zu Inhalt und Ablauf. | Sie gestalten Ihren Unterricht frei. |
| Sie sind in die Abläufe eingebunden, etwa in Teamtreffen oder Vertretungspläne. | Sie haben eigene Räume oder ein eigenes Studio. |
| Ihr Honorar ist sicher, egal wie viele Teilnehmende kommen. | Sie tragen ein eigenes Risiko, etwa wenn zu wenige Teilnehmende kommen. |
Für das Studio ist eine Honorarkraft günstiger, weil es keine Sozialbeiträge abführt und Stunden flexibel vergeben kann. Stellt die Rentenversicherung später eine Anstellung fest, trägt das Studio die Nachzahlung. Für Sie geht es um Ihre Absicherung, denn als Angestellte wären Sie über den Arbeitgeber versichert.
Die Übergangsregel für Honorarlehrkräfte gilt bis Ende 2027
Nach dem Herrenberg-Urteil hat der Bundestag eine Übergangsregel beschlossen. Die Regel gilt seit März 2025 und wurde im März 2026 bis Ende 2027 verlängert. Bis zum 31. Dezember 2027 fallen bei Lehrtätigkeiten keine Beiträge aus einer Anstellung an, auch wenn die Rentenversicherung eine Anstellung feststellt. Erst ab dem 1. Januar 2028 tritt die Versicherungspflicht ein.
Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein. Sie und Ihr Auftraggeber sind bei Vertragsschluss beide von einer Selbstständigkeit ausgegangen. Und Sie stimmen der Regel zu, schriftlich oder per E-Mail gegenüber Ihrem Auftraggeber, der die Zustimmung aufbewahrt.
In der Zwischenzeit gelten Sie als selbstständige Lehrkraft. Ihre eigene Pflicht zur Rentenversicherung bleibt also bestehen, und Sie müssen sich bei der Rentenversicherung melden.
Die Rentenversicherung nennt als Beispiele Lehrtätigkeiten an Volkshochschulen und anderen, auch privaten Bildungseinrichtungen. Ob Ihr Unterricht in einem Yogastudio darunterfällt, klärt sie im Einzelfall.
Juni 2022
Das Bundessozialgericht entscheidet den Fall der Klavierlehrerin aus Herrenberg.
März 2025
Die Übergangsregel für Lehrtätigkeiten tritt in Kraft.
März 2026
Bundestag und Bundesrat verlängern die Regel um ein Jahr.
31. Dezember 2027
Die Übergangszeit endet.
1. Januar 2028
Wer als angestellt gilt, wird versicherungspflichtig.
So klären Sie Ihren Status als Yogalehrerin
Sicherheit gibt ein Antrag bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Dieses Verfahren heißt Statusfeststellung und hält verbindlich fest, ob Sie angestellt oder selbstständig sind. Es kostet nichts und dauert im Schnitt drei Monate. Sie können es auch schon vor dem Start der Zusammenarbeit beantragen.
- Machen Sie zuerst den anonymen Selbstcheck Erwerbsstatus der Deutschen Rentenversicherung.
- Schreiben Sie auf, wer die Kurszeiten festlegt, wer den Raum stellt und ob Sie an Teamtreffen teilnehmen.
- Legen Sie Honorarvertrag und eine Beschreibung Ihrer Tätigkeit bereit, auch mündliche Absprachen.
- Stellen Sie den Antrag online mit dem Formular V0027 der Rentenversicherung.
- Lassen Sie sich zur Rente von der Rentenversicherung beraten und zu Steuern von einer Steuerberatung.
Sprechen Sie vor dem Antrag mit dem Studio. Das Ergebnis betrifft beide Seiten, und ein offenes Gespräch kann klären, ob sich die Zusammenarbeit anders gestalten lässt.
Wann auf Ihr Yogalehrer-Honorar Umsatzsteuer kommt
Für kleine Unternehmen gibt es eine einfache Regel, die Kleinunternehmerregelung. Lag Ihr Umsatz im Vorjahr bei höchstens 25.000 Euro und bleibt er im laufenden Jahr bei höchstens 100.000 Euro, sind Ihre Umsätze steuerfrei. Sie schreiben dann keine Umsatzsteuer auf die Rechnung.
Ob die Regel für Sie günstiger ist und welche Ausnahmen für Unterricht an Bildungseinrichtungen gelten, klären Sie mit einer Steuerberatung. Der Umsatz ist dabei die Summe Ihrer Honorare, nicht Ihr Gewinn.
Häufige Fragen
Wie viel Honorar bekommt eine Yogalehrerin an der Volkshochschule?
An den Volkshochschulen in Köln und Hamburg bekommt eine Yogalehrerin 35 Euro je 45 Minuten Unterricht. Köln zahlt diesen Satz seit Januar 2026, Hamburg seit Januar 2024. Andere Volkshochschulen haben eigene Honorarordnungen mit anderen Sätzen.
Muss ich als selbstständige Yogalehrerin in die Rentenversicherung einzahlen?
Ja, als selbstständige Yogalehrerin sind Sie rentenversicherungspflichtig, wenn Sie mehr als 603 Euro im Monat verdienen und keine versicherungspflichtige Angestellte haben. Die Rentenversicherung zählt auch Sport- und Bewegungsunterricht zur Lehrtätigkeit. Melden Sie sich innerhalb von drei Monaten nach dem Start.
Wie viel Rentenbeitrag zahlt eine selbstständige Yogalehrerin?
Eine selbstständige Yogalehrerin zahlt 18,6 Prozent ihres Gewinns an die Rentenversicherung, wenn sie ihr Einkommen nachweist. Ohne Nachweis zahlt sie 2026 den Regelbeitrag von 735,63 Euro im Monat. In den ersten drei Kalenderjahren nach dem Startjahr geht auch der halbe Regelbeitrag von 367,82 Euro.
Bin ich als Yogalehrerin mit Honorarvertrag im Studio scheinselbstständig?
Ob Sie als Yogalehrerin mit Honorarvertrag scheinselbstständig sind, hängt vom Alltag im Studio ab, nicht vom Vertrag. Legt das Studio Zeiten, Raum und Inhalte fest und sind Sie in seine Abläufe eingebunden, spricht das für eine Anstellung. Verbindlich klärt das die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung, kostenlos und im Schnitt in drei Monaten.
Bis wann gilt die Übergangsregel für Honorarlehrkräfte?
Die Übergangsregel für Honorarlehrkräfte gilt bis Ende 2027. Erst ab Januar 2028 tritt die Versicherungspflicht aus einer Anstellung ein. Voraussetzung ist, dass beide Seiten von Selbstständigkeit ausgingen und Sie der Regel zustimmen.
Muss eine Yogalehrerin Umsatzsteuer auf ihr Honorar berechnen?
Nein, eine Yogalehrerin muss keine Umsatzsteuer berechnen, wenn ihr Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro beträgt. Dann gilt die Kleinunternehmerregelung. Ob die Regel für sie günstiger ist, klärt eine Steuerberatung.
